Da Christoph Burandt, als Vertreter des Dekanats Biberach, aus beruflichen Gründen am Ende letzten Jahres aus dem Diözesanrat ausgeschieden ist, findet vom 26. Februar bis 24. März die Nachwahl zum zehnten Diözesanrat statt. Wahlvorschlagsberechtigt sind alle Kirchengemeindemitglieder ab 16 Jahren. Der Dekanatswahlausschuss hat für die Nachwahl des Dekanats Biberach im Diözesanrat einen vorläufigen Wahlvorschlag erstellt. Dieser Vorschlag umfasst folgende Kandidierende für die Nachfolge für Dekanatsregion Laupheim-Unteres Rottal:

– Dorothea Treiber aus Laupheim

– Erwin Graf aus Laupheim

 

Jeder Kirchengemeinderat (das Gremium, nicht die einzelne Person) kann bis zum 2. Februar per Beschluss eine/n weitere/n Kandidierende/n als Ergänzungsvorschlag beim Dekanatswahlausschuss einreichen. Wenn Sie Ihrem Kirchengemeinderat eine Person vorschlagen möchten, die zur Kandidatur bereit ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an ein Mitglied des Kirchengemeinderates.

 

Nähere Infos finden Sie im Internet unter http://raete.drs.de.